Damit Jugendbeteiligung gelingen kann und nicht nur in Scheinbeteiligung oder Frustration endet, müssen einige Rahmenbedingungen erfüllt sein:
Wir als Hoffnungsträger:innen-Initiative sind der Überzeugung, dass es für echte Mitbestimmung und Beteiligung junger Menschen ein Zusammenspiel unterschiedlicher Beteiligungsformen braucht. Es gibt nicht eine Lösung für Beteiligung, die alle jungen Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit erreicht. Deshalb müssen verschiedene Formate und Formen miteinander zu einem Partizipationsmix in einer vielfältigen Beteiligungslandschaft verzahnt werden.
Junge Menschen haben eigene Vorstellungen, wie Beteiligung funktionieren sollte und in welchem Maße und auf welche Art und Weise sie sich einbringen wollen, deshalb ist Credo: „Die Gestaltung der Beteiligungsstrukturen muss durch die Jugendlichen selbst [oder mit-] bestimmt werden„(DBJR Position, 2022). Und „Sind [Beteiligungsstrukturen] einmal geschaffen, so ist allerdings nicht zwangsläufig davon auszugehen, dass diese den Charakter eines „Selbstläufer“ annehmen. Denn nachrückende Generationen junger Menschen können andere Bedarfe im Hinblick auf Jugendbeteiligung haben“ (Grebe, 2025).
Bei Jugend-Checks werden alle Entscheidungen eines Leitungsgremiums (z.B.: BAK, Landessynode, Ausschuss) geprüft, inwiefern sie sich auf junge Menschen auswirken. Ziel ist es, die Interessen junger Menschen frühzeitig zu berücksichtigen und Entscheidungen jugendgerechter zu machen.
Wichtig: Alle Entscheidungen, auch beispielsweise rechtliche, können Auswirkungen auf junge Menschen haben. Daher sollten wirklich alle Entscheidungen zumindest oberflächlich geprüft werden.
Das Verfahren hat zwei Schritte:
Junge Menschen und Fachleute arbeiten dabei gemeinsam an der Bewertung.
Damit Jugend-Checks verbindlich sind, sollen sie in kirchlichen Ordnungen festgeschrieben werden. Ergebnisse müssen dokumentiert und veröffentlicht werden.
Jugendchecks sind vor allem wirksam, wenn die Ergebnisse der Jugendchecks für die Entscheidungspersonen als Grundlage für ihre Entscheidungen dienen.

Das Jugendgremium ist ein fest verankertes, selbstorganisiertes Gremium aus jungen Menschen (14–27 Jahre), das ihre Interessen vertritt und aktiv an Entscheidungen mitwirkt (z.B. ein Jugendkirchengemeinderat). Es bringt Ideen ein, entwickelt Angebote weiter und organisiert Beteiligungsformate. Dafür erhält es echte Mitbestimmungsrechte, zum Beispiel feste Sitze mit Stimmrecht in zentralen Entscheidungsgremien (z.B. im Kirchengemeinderat).
Ziel ist es, junge Menschen dauerhaft zu beteiligen und ihnen eine starke Stimme in Entscheidungsprozessen zu geben.#

Die Politikberatung ist ein Beteiligungsformat, das sicherstellt, dass junge Menschen frühzeitig an inhaltlichen Entscheidungs- und Planungsprozessen beteiligt werden. Sie bringen ihre Perspektiven als „Expert:innen in eigener Sache“ ein und wirken aktiv an politischen Entwicklungen mit. Ziel ist es, ihre Anliegen nicht erst im Nachhinein zu berücksichtigen, sondern von Anfang an in Entscheidungen einzubeziehen und echte Mitgestaltung zu ermöglichen.
Ziel ist es, politische Prozesse offener, transparenter und jugendgerechter zu gestalten und junge Menschen dauerhaft an der Entwicklung von Maßnahmen und Strategien zu beteiligen.

Punktuelle Beteiligungsveranstaltungen ermöglichen es jungen Menschen, sich ohne feste Mitgliedschaft gezielt zu einzelnen Themen einzubringen. Sie schaffen niederschwellige Zugänge, fördern Austausch und Vernetzung und stärken den direkten Dialog mit Entscheidungsträger:innen. Dadurch ergänzen sie feste Gremien und machen Beteiligung flexibler und breiter zugänglich.

Quoten für junge Menschen in Gremien (sog. Jugenddelegierte) sorgen dafür, dass junge Menschen verbindlich in Entscheidungsstrukturen vertreten sind. Sie gleichen strukturelle Unterrepräsentation aus und stärken echte Mitbestimmung.
Ziel beider Ansätze ist es, Jugendbeteiligung breiter, verbindlicher und wirksamer in Entscheidungsprozessen zu verankern.

Das Vetorecht von Jugenddelegierten ist ein Instrument, mit dem junge Menschen Entscheidungen beeinflussen können, die ihre Interessen stark betreffen. Es handelt sich um ein sogenanntes suspensives Veto: Entscheidungen können nicht dauerhaft blockiert, aber zur erneuten Beratung zurückgegeben werden. Ziel ist es, die Perspektiven junger Menschen verbindlich einzubringen, Dialog zu fördern und bessere Lösungen zu erreichen.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass Entscheidungen nicht gegen die Interessen junger Menschen getroffen werden, ohne diese nochmals ernsthaft zu prüfen.
